zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    Zweites juristisches Staatsexamen

    Wer die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt die Befähigung zum Richteramt. Die Absolventinnen und Absolventen nennt man oft auch Volljuristin oder Volljurist.

    Beschreibung

    Wenn Sie die zweite juristische Staatsprüfung bestanden haben, erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt. Diese ist nicht nur Voraussetzung für den Richterberuf, sondern z.B. auch für viele andere juristische Berufe, z.B. den des Staatsanwalts, Rechtsanwalts und Notars.

    Zur zweiten juristischen Staatsprüfung werden Sie zuge-lassen, wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert haben. In ihn werden Sie aufgenommen, wenn die erste Prüfung bestanden haben, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder Sie als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertrie-benengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten haben.

    Die erste Prüfung setzt sich zusammen aus einer univer-sitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

    Die Regelstudienzeit im Studienfach Rechtswissenschaft Abschluss erste Prüfung beträgt 10 Semester. Gegen-stände des Studiums sind Pflichtfächer und Schwer-punktbereiche mit Wahlmöglichkeiten; außerdem ist Fremdsprachenkompetenz nachzuweisen. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Zivilrechts, Strafrechts, Öf-fentlichen Rechts und Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung und Vertiefung. Das Studium be-rücksichtigt die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforder-lichen Schlüsselqualifikationen, z.B. Streitschlichtung. Während der vorlesungsfreien Zeit finden praktische Studienzeiten statt.

    Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und besteht aus Pflicht- und Wahlstationen. Pflichtstationen sind 
    -    ein ordentliches Gericht in Zivilsachen,
    -    ein Gericht in Strafsachen oder die Staatsanwalt-schaft,
    -    eine Verwaltungsbehörde und
    -    eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

    Nach Wahl kann die weitere Ausbildung auch bei anderen Stellen stattfinden, bei denen eine sachgerechte Ausbil-dung gewährleistet ist, z.B. bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, im Inland oder Ausland. 

    Die sog. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden im juristischen Vorbereitungsdienst Einzelausbil-derinnen und Einzelausbildern zugewiesen. Begleitet wird die Ausbildung durch Arbeitsgemeinschaften. 

    Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Klausuren) und einem mündlichen Teil (Prüfungsgespräch, u.U. Vortrag). Sie erstreckt sich u.a. über die Kernbereiche des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts, einschließlich des  Verfahrens-rechts. Die Aufgabenstellungen berücksichtigen die Tä-tigkeitsbereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Anwaltschaft.

    Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal, im Ausnah-mefall zweimal wiederholt werden.

    Eine bestandene Prüfung kann zum Zweck der Notenver-besserung einmal wiederholt werden.
     

    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung zur zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts im 19. Ausbildungsmonat.

    Voraussetzungen

    Sie haben ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung bestanden und anschließend den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Bewerben Sie sich unter Vorlage Ihres Zeugnisses über Ihre bestandene erste Prüfung um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst.

    • Absolvieren Sie den juristischen Vorbereitungsdienst ordnungsgemäß.

    • Sie werden automatisch zur zweiten juristischen Staatsprüfung vorgestellt und zu den Prüfungsabschnitten geladen.

    Fristen

    Sie werden als Rechtsreferendarin bzw. Rechtsreferendar automatisch zur Prüfung vorgestellt und geladen. Insgesamt vergehen von Beginn des schriftlichen bis zum Ende des mündlichen Teils ca. fünf Monate. Ihr Zeugnis erhalten Sie per Post wenige Tage nach der mündlichen Prüfung.

    Kosten

    Die Wiederholungsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung ist gebührenpflichtig. Im Übrigen ist die zweite juristische Staatsprüfung gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/index.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de