Kurzzeitkennzeichen beantragen

    Hinweise für Lippe

    Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
    Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

    Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

    • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
    • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen (Hauptuntersuchungsbericht) und
    • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen.

    Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.

    Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt:

    • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
    • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
    • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

    Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1911

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1865

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
      oder

    • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original

    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder

    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht

    • Bei Zulassung durch eine andere Person:
      Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie benötigen das Fahrzeug für:
      • eine Probefahrt, auf der Sie die Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können oder
      • eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen.
    • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
    • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug nachweisen.
    • Für das Fahrzeug muss eine:
      • EG-Typgenehmigung,
      • Einzelgenehmigung oder
      • Betriebserlaubnis vorliegen.
    • Für das Fahrzeug muss während des gesamten Gültigkeitszeitraums eine:
      • gültige Hauptuntersuchung und
      • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden.
    • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen.

    Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Tipp:

    Für diese Dienstleistung können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.

    Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

    • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
      der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.

    • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.

    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.

    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

    Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

    Hinweis:
    Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person nennen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de