Anzeige einer Geburt

    Geburt melden

    Hinweise für Delbrück

    Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Gerne geben wir Ihnen Informationen zur Beurkundung der Geburt.

    Beschreibung

    Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

    Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-200

    E-Mail: standesamt@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme, die bei der Geburt des Kindes zugegen war, eine „Geburtsbescheinigung“ aus, die hier im Zusammenhang mit der Geburtsanzeige vorzulegen ist. Bei einer „Krankenhausgeburt“ macht das Krankenhaus diese Angaben durch die „Geburtsanzeige“ beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt.

    Alle weiteren für die Beurkundung notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit der Kindesmutter und des Kindesvaters. In vielen Fällen reicht zwar das Familienstammbuch aus, aber aufgrund der individuellen Voraussetzungen nicht immer.

    Wir bzw. das für Ihre Geburtsbeurkundung zuständige Standesamt geben Ihnen gern Auskunft darüber, welche Unterlagen in Ihrem ganz persönlichen Fall benötigt werden!

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld und für kirchliche Zwecke. Die weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig; die erste Urkunde kostet 10 €, jede weitere die Hälfte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Die Geburt kann vom Vater oder der Mutter des Kindes, der Hebamme oder jeder anderen Personen, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-1 Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-3 Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihreskindes#:~: text=Die%20Vaterschaftsanerkennung%20kann%20nu r%20pers%C3%B6nlich,gew%C3%B6hnlichen%20Aufenthalt%20 im%20Inland%20hat Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://broschuerenservice.land.nrw/files/7/7/7739e600ca22594ea 0a1a4710e4cfc0f.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de