Anzeige einer Geburt
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Hinweise für Isselburg
Beschreibung
Hinweise für Isselburg
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zustä,ndigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben so muss die Anzeige spä,testens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Hinweise für Isselburg
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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