Anzeige einer Geburt

    Anzeige einer Geburt

    Hinweise für Isselburg

    Beschreibung

    Hinweise für Isselburg

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Isselburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Minervastraße 12 12

    46419 Isselburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0 28 74) 9 11 -35 o. 28 o. 13

    Fax: (0 28 74) 9 11 -80

    E-Mail: stadt@isselburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Isselburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Isselburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Isselburg

    Fristen

    Hinweise für Isselburg

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zustä,ndigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben so muss die Anzeige spä,testens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Hinweise für Isselburg

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Isselburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Isselburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de