Geburt melden
Beschreibung
Hinweise für Essen
Eine Berichtigung im Geburtenregister oder in einem sonstigen Personenstandsregister wird vorgenommen, wenn die erfolgte Beurkundung von Anfang an unrichtig oder unvollständig war. Das klassische Beispiel hierfür ist zum Beispiel der "Schreibfehler". Möglich sind aber unter anderem auch die Beurkundung einer falschen Religionszugehörigkeit, eines falschen Datums oder das Fehlen von Daten in einer Beurkundung. Sonstige Änderungen nach einer erfolgten Geburtsbeurkundung behandelt der Bereich "Fortschreibung des Geburtenregisters".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Vorzulegen sind:
Zunächst die betroffene Geburtsurkunde und Ihr eigener Personalausweis/Reisepass. Daneben sollten weitere Urkunden und Informationen vorgelegt werden, die nachweisen, dass in der Geburtsurkunde ein Fehler enthalten ist (hilfreich ist hierbei zum Beispiel die Heiratsurkunde der Eltern). Die zusätzlich vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell und werden im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen. Die Angabe der aktuellen Anschrift aller Personen, die in der Geburtsurkunde verzeichnet sind, ist von Vorteil. Ausländische Urkunden sind stets im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird entschieden, ob eine Berichtigung in eigener Zuständigkeit des Standesamtes erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Beteiligte zu einer entsprechender Antragstellung an das zuständige Amtsgericht verweisen, welches dann über die einzutragende Berichtigung entscheidet.
Voraussetzungen
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§§47, 48 PStG (Personenstandsgesetz)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Wenden Sie sich bitte an das Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Termine für Berichtigungsanträge können dort erfragt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen