Anzeige einer Geburt

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Eine Berichtigung im Geburtenregister oder in einem sonstigen Personenstandsregister wird vorgenommen, wenn die erfolgte Beurkundung von Anfang an unrichtig oder unvollständig war. Das klassische Beispiel hierfür ist zum Beispiel der "Schreibfehler". Möglich sind aber unter anderem auch die Beurkundung einer falschen Religionszugehörigkeit, eines falschen Datums oder das Fehlen von Daten in einer Beurkundung. Sonstige Änderungen nach einer erfolgten Geburtsbeurkundung behandelt der Bereich "Fortschreibung des Geburtenregisters".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Vorzulegen sind:
    Zunächst die betroffene Geburtsurkunde und Ihr eigener Personalausweis/Reisepass. Daneben sollten weitere Urkunden und Informationen vorgelegt werden, die nachweisen, dass in der Geburtsurkunde ein Fehler enthalten ist (hilfreich ist hierbei zum Beispiel die Heiratsurkunde der Eltern). Die zusätzlich vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell und werden im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen. Die Angabe der aktuellen Anschrift aller Personen, die in der Geburtsurkunde verzeichnet sind, ist von Vorteil. Ausländische Urkunden sind stets im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
    Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird entschieden, ob eine Berichtigung in eigener Zuständigkeit des Standesamtes erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Beteiligte zu einer entsprechender Antragstellung an das zuständige Amtsgericht verweisen, welches dann über die einzutragende Berichtigung entscheidet.

     

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§47, 48 PStG (Personenstandsgesetz)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Wenden Sie sich bitte an das Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Termine für Berichtigungsanträge können dort erfragt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-1 Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-3 Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihreskindes#:~: text=Die%20Vaterschaftsanerkennung%20kann%20nu r%20pers%C3%B6nlich,gew%C3%B6hnlichen%20Aufenthalt%20 im%20Inland%20hat Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://broschuerenservice.land.nrw/files/7/7/7739e600ca22594ea 0a1a4710e4cfc0f.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de