Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler

    BAföG für einen Schulbesuch beantragen

    Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    BAföG   Für Ihren Schulbesuch stehen Ihnen möglicherweise Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu. Sichern Sie sich Ihre Ansprüche durch rechtzeitige Antragstellung.

    Besuch des Weiterbildungskollegs der Städteregion Aachen   Mit dem Besuch des Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Förderleistungen. Für den Besuch des Abendgymnasiums besteht in der Regel Förderfähigkeit ab dem 4. Semester. Besondere Vorschriften gelten beispielsweise für Ausländer und für Auszubildende, die die Ausbildung erst nach Vollendung des 45. Lebensjahres aufnehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.   Besuch anderer Schulen ab Klasse 10   Weiterhin gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen für den Besuch anderer Schulen ab Klasse 10. Nähere Informationen zu den förderungsfähigen Schulformen und den dazugehörigen Voraussetzungen finden Sie hier.   Sie können Ihren Antrag direkt bei uns einreichen, haben aber auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu erstellen und zu verschicken. Alle wichtigen Schritte lassen sich bequem vom Computer aus erledigen. Besuchen Sie hierfür einfach www.bafoeg-digital.de. Dort finden Sie alle weiteren Informationen, die Sie für die Online-Antragstellung benötigen.   Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur Sicherstellung einer zeitnahen Bearbeitung Ihrer Anträge Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können. Termine für persönliche oder digitale Beratungen können Sie hier buchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Besondere soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
    Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
    Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung
    Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
    Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum mittels bspw. Lohnabrechnung, Nebenjobnachweis, Werksvertrag, Waisenrentenbescheid, Stipendiumsbescheid oder Riester-Renten-Bescheinigung
    Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung mittels bspw. Kontoauszug.
    Wenn Sie ein Auto haben: Schätzung des Wertes mittels  beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein. 
    Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

    Formulare

    Formulare: ja

    Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
    Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
    Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
    Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit. 

    Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Antragsformulare sowie weitere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de