Kirchenaustritt
Austritt aus Kirchen oder sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt) erklären.
Hinweise für Titz
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
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