Informationen zur Förderschule
Hinweise für Lippe
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Beschreibung
Hinweise für Lippe
Im Kreis Lippe gibt es Schulen für unterschiedliche Förderschwerpunkte. Der Eigenbetrieb Schulen (EBS) ist für den Kreis Lippe Träger von sechs kreiseigenen Förderschulen:
Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Lemgo)
Schule am Teutoburger Wald (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Horn-Bad Meinberg)
Regenbogenschule (Primarstufe, Dörentrup-Bega) mit Schulstation Grünau (Bad Salzuflen, beide Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung)
Christian-Morgenstern-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Primarstufe, Detmold)
Fürstin-Pauline-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Sek. I-Stufe, Detmold)
Irmela-Wendt-Schule (Förderschwerpunkt Sprache, Lage-Pottenhausen)
Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.
Falls bei Ihrem Kind eine Lern- oder Entwicklungsstörung festgestellt wird (sonderpädagogischer Förderbedarf), berät die Schulaufsicht Sie, welche Schule für Ihr Kind in Frage kommt. Je nachdem wählen Sie für Ihr Kind das gemeinsame Lernen an einer allgemeinen Schule oder die Beschulung in einer Förderschule.
Förderschulen gibt es in allen 7 Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).
Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.
Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleitung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Schulen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1311
E-Mail: EB400_Zentrale@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
- Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
- Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
- Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Lippe