Schulen Anmeldetermine
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Ab dem 12.02.2024 werden in den weiterführenden Schulen der Stadt Hürth Anmeldungen für den Jahrgang 5 des Schuljahrs 2024/25 angenommen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Anmeldezeiträume der Gesamtschule, des Ernst-Mach-Gymnasiums und des Albert-Schweitzer-Gymnasiums.
Zwischen dem 16. Oktober und dem 03. November 2023 werden in den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25 angenommen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren. An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses und U-Heftes sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.
Eine Übersicht aller Anmeldetermine an Hürther Grundschulen steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2024.
Kinder, die nach dem 30. September 2024 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Anmeldung Grundschule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde sowie des Untersuchungsheftes des Kindes in der gewünschten Grundschule vorzusprechen.
- Anmeldung weiterführende Schule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich im betreffenden Schulsekretariat zu melden und das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde, das letzte Schulzeugnis (Halbjahreszeugnis) des Kindes sowie den Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule mitzubringen. Der Anmeldeschein wird - wie das Halbjahreszeugnis - durch die Grundschule des Kindes ausgehändigt.
Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
- Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
- Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
- Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth