Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Hinweise für Soest
- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
- Abgasreinigung
- Niederschlagsentwässerung
- Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
- Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeige Betriebseinstellung gem. § 15 Abs. 3 BImSchG
- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
- Merkblatt Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Soest
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
- Anleitung online Antrag stellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
- Merkbaltt zur Erstellung von Geruchsgutachten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen