elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

    Beschreibung

    Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

    1. Familienname
    2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Tag der Geburt
    6. Ort der Geburt
    7. Anschrift
    8. Dokumentenart
    9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
    10. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
    11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
    12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
    13. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Heinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de