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Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Voraussetzungen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Rechtsgrundlage(n)
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Personenstandsgesetz Personenstandsverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
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Die Bescheinigung kann durch persönliche Vorsprache im Standesamt abgeholt oder durch schriftliche (formlose) Beantragung auf dem Postweg versandt werden. Bei der Abholung werden die Gebühren im Standesamt fällig. Die Zahlung kann in Bar oder per EC-Karte erfolgen. Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden wird Ihnen ein Gebührenbescheid für die Zahlung per Vorkasse übersandt. Die ,Bescheinigung erhalten Sie direkt nach Zahlungseingang. ,
Fristen
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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