Baustelle beantragen
Hinweise für Lichtenau
Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche benötigen Sie eine Verkehrsanordnung.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) oder bei Arbeiten, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung. Im Kreisgebiet ist der Kreis Paderborn zuständig.
Hinweis für Versorgungsunternehmen:
Wenn Sie aufgrund eines Zeitvertrages für ein Versorgungsunternehmen tätig sind und regelmäßig kleinere Arbeitsstellen am Fahrbahnrand, auf einem Park- oder Seitenstreifen oder auf Fuß- oder Radwegen durchführen, können Sie einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens stellen.
Bei dem vereinfachten Verfahren erhalten Sie eine Genehmigung zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen. Die einzelnen Arbeitstellen sind dann von Ihnen jeweils 3 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit einem Vorschlag auf die Baustellenabsicherung anzumelden.
Kleinere Arbeitsstellen sind Baustellen, die
- von kürzerer Dauer (i.d.R. Tagesarbeitsstellen) sind und
- an Straßen mit geringer Verkehrsstärke liegen, d.h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und max. einer Fahrspur pro Richtung wie max. 30 m Baustellenlänge.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für Versorgungsunternehmen:
Für die Beantragung der Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag sowie eine Kopie des Zeitvertrages vom Versorgungsunternehmen erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Kosten sind individuell und müssen im Fachbereich 4 erfragt werden
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Baumaßnahme zu stellen.
Die Verkehrsanordnungen (z. B. Halteverbotsschilder) sind privat zu besorgen und 3 Tage vorher aufzustellen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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