Baustellensicherheit

    Baustelle beantragen

    Hinweise für Lichtenau

    Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche benötigen Sie eine Verkehrsanordnung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) oder bei Arbeiten, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung. Im Kreisgebiet ist der Kreis Paderborn zuständig.

    Hinweis für Versorgungsunternehmen:

    Wenn Sie aufgrund eines Zeitvertrages für ein Versorgungsunternehmen tätig sind und regelmäßig kleinere Arbeitsstellen am Fahrbahnrand, auf einem Park- oder Seitenstreifen oder auf Fuß- oder Radwegen durchführen, können Sie einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens stellen.

    Bei dem vereinfachten Verfahren erhalten Sie eine Genehmigung zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen. Die einzelnen Arbeitstellen sind dann von Ihnen jeweils 3 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit einem Vorschlag auf die Baustellenabsicherung anzumelden.

    Kleinere Arbeitsstellen sind Baustellen, die
    - von kürzerer Dauer (i.d.R. Tagesarbeitsstellen)  sind und
    - an Straßen mit geringer Verkehrsstärke liegen, d.h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und max. einer Fahrspur pro Richtung wie max. 30 m Baustellenlänge.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Für Versorgungsunternehmen:

    Für die Beantragung der Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag sowie eine Kopie des Zeitvertrages vom Versorgungsunternehmen erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten sind individuell und müssen im Fachbereich 4 erfragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    • Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Baumaßnahme zu stellen.

    • Die Verkehrsanordnungen (z. B. Halteverbotsschilder) sind privat zu besorgen und 3 Tage vorher aufzustellen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de