Baustellensicherheit

    Baustellensicherheit

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

    Bauordnungsbehördliche Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen. Entsprechende Verstöße sind insbesondere ungenehmigte Errichtungen, Umbauten oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen oder mangelnde Unterhaltungen baulicher Anlagen, sodass von diesen eine Gefahr ausgeht.

    In Rahmen der Gefahrenabwehr und -beseitigung kann die Untere Bauaufsichtsbehörde als Ordnungsbehörde ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten. Zum einen können Ordnungsverfügungen erlassen werden (beispielsweise in Form von Baueinstellungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen oder Baubeseitigungsanordnungen) und zum anderen können im Rahmen des unmittelbaren Zwangs beispielsweise Gebäude oder Teile eines Gebäudes sowie Baustellen versiegelt werden.

    Kommt der Störer den Anordnungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht nach, können die angedrohten Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang oder Ersatzzwangshaft) festsetzt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de