Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von dem selben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge:

    1. jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    3. jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.

    Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen:

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • Geburtsurkunde
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vorname
    • Familienname
    • Ort und Tag der Geburt
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
    • letzter Wohnsitz
    • Familienstand
    • Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
    • Sterbeort und Todeszeitpunkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.2 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).
    Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich auch durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.

    Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.

    - Familienstand: ledig
    War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.

    - Familienstand: verheiratet
    War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde sowie eine Geburtsurkunde vorzulegen.

    - Familienstand: verwitwet
    Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners.

    - Familienstand: geschieden
    Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, wird das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde benötigt.

    Alle Dokumente sind im Original einzureichen.

    In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.

    Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:
    - Anzahl der Kinder
    - Auskunftgeber

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de