Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Beschreibung

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Sterbefall melden

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden.

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.

    Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen, falls der Tod nicht im Krankenhaus eintritt:

    • grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet

    • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder

    • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt Südlippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn-Bad Meinberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Horn-Bad Meinberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32805 Horn-Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234/201-0

    Fax: 05234/201-222

    E-Mail: info@horn-badmeinberg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    • Urkunde des/der Verstorbenen
      (beglaubigte Geburts-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch)

    • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt).

    • gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Fristen

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Kosten

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Horn-Bad Meinberg

    Für in der Gemeinde Schlangen verstorbene Personen ist das Standesamt Südlippe zuständig.

    Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.

    Voraussetzungen:

    • Person ist in den letzten 30 Jahre in Schlangen verstorben

     

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Urkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenregister

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de