Sterbeurkunde

    Sterbefallbeurkundung

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Tritt ein Sterbefall in Bad Driburg ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Bad Driburg anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).

    Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man auf alle Fälle die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich auch durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.


    Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.


    - Familienstand: ledig

    War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.


    - Familienstand: verheiratet

    War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde bzw. eine Familienbuchabschrift vorzulegen. Die Familienbuchabschrift ist maßgeblich wenn die Eheschließung nach dem 01.01.1958 in Deutschland stattgefunden hat, oder ggf. auf Antrag ein Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland) angelegt wurde.


    - Familienstand: verwitwet

    Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners bzw. entsprechend eine Familienbuchabschrift, in der der Tod des Ehepartners eingetragen ist.


    - Familienstand: geschieden

    Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde. Falls die Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, kann auch eine Familienbuchabschrift mit dem Vermerk über die Scheidung vorgelegt werden.


    In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.


    Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.


    Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:

    - Beruf,

    - Religion,

    - Anzahl der Kinder,

    - Auskunftgeber.

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    Die erste Urkunde kostet 10,00 EUR, jede weitere 5,00 EUR.


    Es gibt generell gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse, Rente, ggf. Versorgungsamt, Sozialamt und Vermundschaftsgericht. Alle Urkunden, die darüber hinaus ausgestellt werden, sind gebührenpflichtig.


    Die Gebühr ist in bar oder per EC Karte zu entrichtet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de