Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Im Standesamt Rheda-Wiedenbrück wurden in der Zeit vom 01.10.2024 bis 31.10.2024 insgesamt 23 Ehen geschlossen, 1 Geburt und 43 Sterbefälle beurkundet. Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten bzw. die Anhörigen Ihr Einverständnis gegeben haben.
Geburten:
- keine Veröffentlichung gewünscht
Eheschließungen:
- Laura Constanze Hinz und Ioan-Alexandru Schärfl
- Sabrina Bianca Hagemann und Patrick Loh
- Ines Marie Ruczynski und Andreas Bergmann
- Johanna Toni und Sebastian Funkat
- Sabine Meyer und Simon Schnitker
- Stella Fervers und Simon Hain
- Nicole Korfmacher und Christian Hördel
- Marie-Theres Schmidt und Fabian Wagener, geb. Hencke
- Chiara Maria Savio und Oğuzhan Altay
- Susanne Neumann und Marcel Plohr
- Cassandra Romana Korth und Dennis Frensemeier
Sterbefälle:
- Horst Pirwaß
- Margarete Berger, geb. Buschkröger
- Johannes Konrad Niemann
- Brigitte Hannlore Kornfeld, geb. Motschenbach
- Ludwig Kottenstette
- Helma Maria Tönnies, geb. Grönebaum
- Gerhard Wagner
- Hans Ludwig Günnewig
- Inge Begemann, geb. Vesper
- Maria Antonia Walljasper, geb. Trostheide
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Personalausweis
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung).
Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
bei persönlichem Erscheinen:
- gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),
bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:
- schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt
- gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person.
- Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.
Voraussetzungen
Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:
- Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
- Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
- andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
- Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück