Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Wenn eine Person in Lengerich vesrtorben ist und Sie eine Urkunde über diesen Sterbefall benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lengerich.
Sollte sich der Sterbefall nicht in Lengerich ereignet haben, erhalten Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Sollte dieser nicht bzw. nicht mehr in Deutschland liegen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes gerne weiter.
Sie können eine Sterbeurkunde hier direkt online anfordern: Anforderung Sterbeurkunde
Antragsberechtigte:
Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)
Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)
früherer Ehegatte bzw. Lebenspartner
sonstige Personen (müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen)
Antragsteller muss mind. 16 Jahre alt sein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Bei persönlicher Vorsprache:
Personalausweis bzw. Reisepass
Nachweis der Berechtigung
Bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen):
notwendige Daten:
Sterbedatum, Name und Vorname der verstorbenen Person
Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung
nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt
Bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen werden muss):
notwendige Daten:
Sterbedatum, Name und Vorname der verstorbenen Person
Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
Nachweis der Antragsberechtigung
Gebührenzahlung:
per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung
Vorabüberweisung
per Verrechnungsscheck
Voraussetzungen
Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:
- Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
- Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
- andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
- Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021