Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
ACHTUNG! Bitte beantragen Sie die jeweilige Urkunde immer dort, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde!
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns telefonisch beantragen und nach telefonischer Terminvereinbarung abholen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
- online
Geburts- und Sterbeurkunden
Eheurkunden
Lebens- partnerschafts- urkunden
Urkunden über die Geburtszeit werden nicht mehr einzeln angeboten! Die Geburtszeit finden Sie aber mittlerweile auf den Geburtsurkunden.
- schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Personalausweis
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung).
Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
bei persönlichem Erscheinen:
- gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),
bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:
- schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt
- gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person.
- Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
- ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Dülmen statt
- die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Dülmen