Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Die Gewerbesteuer ist eine "Gemeindesteuer". Das heißt, dass die Gemeinde berechtigt ist, Gewerbesteuer zu erheben, in der sich der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.
Aus diesem Grunde sind Gewerbe beim Ordnungsamt der Gemeinde Ense an-, um- oder abzumelden.
Die Grundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Finanzämter ermittelt und den Gemeinden übermittelt. An diese Gewerbesteuermessbescheide (Grundlagenbescheide) sind die Gemeinden gebunden. Das bedeutet, dass mit diesen Grundlagenbescheiden die Finanzämter gleichzeitig über die Steuerpflicht und die Hebeberechtigung der jeweiligen Gemeinde entscheiden.
Den aktuellen Hebesatz der Gemeinde Ense können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
Die Zahlungstermine ergeben sich aus den Steuer- und Zinsbescheiden. Bei Vorauszahlungen sind die Termine dem Punkt Vorauszahlungen zu entnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022