Gewerbesteuer
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von Messbescheiden des Finanzamtes berechnet, die den Messbetrag beinhalten:
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der Hebesatz der Stadt Verl beträgt/betrug
ab 2023: 355 v. H.
von 2003 bis 2022: 340 v. H.
von 1998 bis 2022: 310 v. H.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Verl