Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer Festsetzung

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Legden

    Allgemeine Informationen

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war.

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt jeder stehende Betrieb (kein Reisegewerbe) im Inland der Gewerbesteuer. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sog. freien Berufe sowie die kraft Gesetzes befreiten Unternehmen.


    Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Unter Berücksichtigung von bestimmen Hinzurechnungen und Kürzungen sowie von Freibeträgen ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag, den es in Form eines Steuermessbescheides an den Steuerpflichtigen/die Gemeinde bekannt gibt. Hat das Unternehmen in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, veranlasst das zuständige Finanzamt die Zerlegung des einheitlichen Messbetrages auf die beteiligten Gemeinden.

    Die Gemeinde wiederum setzt für jedes Jahr den sog. Steuerhebesatz fest. Aus diesen beiden Zahlen wird dann der eigentliche Gewerbesteuerbetrag durch Multiplikation ermittelt:

    Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Gewerbesteuerbetrag

    Aktueller Gewerbesteuerhebesatz

    Gewerbesteuer448 %

    Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt jeder stehende Betrieb (kein Reisegewerbe) im Inland der Gewerbesteuer. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sog. freien Berufe sowie die kraft Gesetzes befreiten Unternehmen.


    Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Unter Berücksichtigung von bestimmen Hinzurechnungen und Kürzungen sowie von Freibeträgen ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag, den es in Form eines Steuermessbescheides an den Steuerpflichtigen/die Gemeinde bekannt gibt. Hat das Unternehmen in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, veranlasst das zuständige Finanzamt die Zerlegung des einheitlichen Messbetrages auf die beteiligten Gemeinden.

    Die Gemeinde wiederum setzt für jedes Jahr den sog. Steuerhebesatz fest. Aus diesen beiden Zahlen wird dann der eigentliche Gewerbesteuerbetrag durch Multiplikation ermittelt:

    Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Gewerbesteuerbetrag

    Aktueller Gewerbesteuerhebesatz

    Gewerbesteuer448 %

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Legden

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-0

    Fax: 02566 910-222

    E-Mail: gemeinde@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Legden

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Hinweise für Legden

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Legden

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Die Gewerbesteuer ist eine Jahressteuer, die in einem Steuerbescheid festgesetzt und mitgeteilt wird.


    Zur rechtzeitigen Zahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

    Die Gewerbesteuer ist eine Jahressteuer, die in einem Steuerbescheid festgesetzt und mitgeteilt wird.


    Zur rechtzeitigen Zahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

    Fristen

    Hinweise für Legden

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Hinweise für Legden

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Legden

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Legden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de