Gewerbesteuer
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Gewerbesteuer gehört ebenso wie die Grundsteuer zu den Realsteuern. Besteuert wird bei der Gewerbesteuer jeder Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb versteht man ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder die Gesellschaft.
Besteuerungsgrundlagen
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird ermittelt durch die Multiplikation des Gewerbeertrages mit einer Steuermesszahl. Für die Festsetzung des Messbetrages ist das Finanzamt zuständig (für Hürth ist dies das Finanzamt Brühl, Bewertungsstelle, Kölnstraße 104, 50321 Brühl). Die für die richtige Veranlagung maßgebenden Tatsachen und Änderungen sind vom Inhaber des Gewerbebetriebs anzuzeigen. Hierzu gehören bspw. Betriebsaufgabe, Anschriftenänderung und Bevollmächtigtenwechsel. Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt.
Die Gewerbesteuer wird sodann von der Kommune aufgrund des Steuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der aktuelle Hebesatz der Stadt Hürth beträgt 480 v. H.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Hebesatzes ist die Haushaltssatzung.
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Beginn und Ende eines Gewerbebetriebes sind dem Ordnungsamt - Gewerbemeldestelle - anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Hürth