Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

    Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird aufgrund des Gewerbeertrages durch Multiplikation mit einer Steuermesszahl seitens des Finanzamtes ermittelt.

    Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt!

    Die Gewerbesteuer wird in der Weise festgesetzt, dass der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag mit einem Hundertsatz (Hebesatz) multipliziert wird.

    Beispiel für 2016: Messbetrag 500,00 Euro x Hebesatz 490 % = 2.450,00 Euro

    Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze:

    1986 - 1996: 380 %
    1997 - 1999: 385 %
    2000 - 2002: 405 %
    2003 - 2004: 415 %
    2005 - 2014: 430 %                                                                                                                                      2015:             460 %                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ab 2016:        490 %

    Zuständigkeit der Sachbearbeiter:

    Firmen A bis G: Frau Federau

    Firmen L bis  Z: Frau Priem

     


    Hierbei wird der Messbetrag mit dem für das Vorauszahlungsjahr gültigen Hebesatz multipliziert.

    Wird seitens des Finanzamtes ein Vorauszahlungsmessbescheid erlassen, so ist die Kommune an diesen Grundlagenbescheid gebunden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich auf der Grundlage des letzten Messbescheides festgesetzt (z.B. Anpassung der Vorauszahlungen 2017 und Folgejahre aufgrund des Messbescheides 2016).

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de