Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrag
    Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.

    Dabei wird durch das zuständige Betriebsfinanzamt der Gewerbesteuermessbetrag festgestellt und der Gemeinde in einem Grundlagenbescheid (Gewerbesteuermessbescheid) mitgeteilt. Grundlage ist dabei die jährlich einzureichende Steuerklärung. Der Gewerbesteuermessbescheid wird gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

    An diese Feststellung ist die Gemeinde gebunden. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich dann durch die Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Ratingen festgelegt wird.

    Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch einen Gewerbesteuerbescheid.

    Zerlegung

    Unterhält der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf diese Gemeinden aufzuteilen. Der Zerlegungsanteil wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und ist für die Gemeinde verbindlich.

    Vorauszahlungen

    Grundsätzlich sind für die voraussichtliche Gewerbesteuer Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu entrichten. Die Höhe beträgt dabei jeweils ein Viertel der Gewerbesteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

    Sollten sich die wirtschaftlichen Daten ändern, kann ein begründeter Antrag auf Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen bei der Stadt Ratingen gestellt werden. Gleichwohl kann auch das Finanzamt auf Antrag einen Steuermessbetrag festsetzen, der dem voraussichtlichen Ergebnis entspricht.

    Da sich eine geänderte Ertraglage des Gewerbebetriebes auch zumeist auf Vorauszahlungen zur Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer auswirkt, ist es daher sinnvoll mit der Anpassung dieser Vorauszahlungen auch einen Gewerbesteuermessbescheid für Vorauszahlungszwecke zu beantragen. Da die Gemeinde an die Feststellung des Finanzamtes gebunden ist, ist damit ein zusätzlicher Antrag bei der Gemeinde nicht erforderlich.

    Zahlungserleichterungen

    Grundsätzlich sind festgesetzte Steuern bis zum Fälligkeitstag zu bezahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine spätere Zahlung oder Teilzahlungen in Raten in Betracht kommen (Stundung).

    Ein Stundungsantrag muss schriftlich unter Angabe der Stundungsgründe gestellt werden. Eine Stundung kann dann in Betracht kommen, wenn der Steuerschuldner unverschuldet durch die pünktliche Zahlung in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Es ist dem Steuerpflichtigen dabei zuerst zuzumuten, sämtliche Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen. Für die gestundeten Beträge werden Zinsen erhoben. Die Stundung kann von der Stellung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    20.21 - Sachgebiet Gewerbesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ratingen

    Abgabenordnung

    Gewerbesteuergesetz

    Satzung über die Hebesätze der Stadt Ratingen für die Realsteuern

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de