Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Bitte beachten Sie die Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter dem Reiter Downloads
Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024
Gewerbesteuer 490 %
Grundsteuer A 240 %
Grundsteuer B 620 %
Hundesteuer EUR / Jahr und Hund
160,00 EUR wenn nur ein Hund gehalten wird
40,00 EUR bei einer Ermäßigung der Steuer
288,00 EUR je Hund wenn zwei oder mehr Hunde gehalten werden
1.000,00 EUR je Listenhund
Vergnügungssteuer je Gerät
in Spielhallen
pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020
pro Unterhaltungsgerät mtl. je 50,00 EUR
in Gaststätten
pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020
pro Unterhaltungsgerät mtl. je 25,00 EUR
Zweitwohnungssteuer
pro Jahr 10 v.H. der Jahresnettokaltmiete
Infrastrukturförderabgabe
Die Infrastrukturförderabgabe tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
Abfallbeseitigungsgebühr
Hausmüll pro Person EUR / Jahr
30,0 Liter-Restabfall 118,61 EUR
22,5 Liter-Restabfall 100,61 EUR
15,0 Liter-Restabfall 82,61 EUR
30,0 Liter Zusatzbehältervolumen 118,61 EUR
15,0 Liter + Eigenkompostierung 74,35 EUR
Müllsäcke kosten im Einzelverkauf
bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft(AWG) 1,85 EUR/Stück
Abwasserbeseitigungsgebühren
Regenwasser 1,88 EUR / qm
Schmutzwasser 3,02 EUR / cbm
Sammelgruben 4,53 EUR / cbm
Kläranlagen 151,40 EUR / cbm
Straßenreinigungsgebühren
Reinigungsklasse Reinigungshäufigkeit EUR / Meter
A 1 - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich 44,80 EUR/Meter
A 1V - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich 38,08 EUR/Meter
A 2 - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 13,44 EUR/Meter
A 2V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 10,75 EUR/Meter
A 3 - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich 8,96 EUR/Meter
A 3V - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich 7,62 EUR/Meter
A 4 - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 17,92 EUR/Meter
A 4V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 15,23 EUR/Meter
B 1 - Fahrbahn 1 x wöchentlich 4,48 EUR/Meter
B 1V - Fahrbahn 1 x wöchentlich 3,14 EUR/Meter
B 2 - Fahrbahn 2 x monatlich 2,11 EUR/Meter
B 2V - Fahrbahn 2 x monatlich 1,47 EUR/Meter
D 1 - Gehweg 1 x wöchentlich 4,48 EUR/Meter
D 2 - Gehweg 2 x monatlich 2,11 EUR/Meter
D 3 - Gehweg 2 x wöchentlich 8,96 EUR/Meter
Z 1 - Fahrbahn/Gehweg 10 x wöchentlich 89,60 EUR/Meter
Z 1V - Fahrbahn/Gehweg 10 x wöchentlich 76,16 EUR/Meter
Trinkwassergebühr
Die mengenabhängige Verbrauchsgebühr beträgt für jeden abgenommenen m³ : 1,85 € netto
Bereitstellungsgebühr je Wohneinheit bzw. Wohneinheitengleichwert
bei 1 Einheit €/Jahr 90,26
bei 2 Einheiten €/Jahr 82,86
bei 3 Einheiten €/Jahr 80,26
bei 4 Einheiten €/Jahr 79,01
bei 5 Einheiten €/Jahr 78,26
bei 6 Einheiten €/Jahr 77,76
bei 7 Einheiten €/Jahr 77,40
bei 8 Einheiten €/Jahr 77,14
bei 9 Einheiten €/Jahr 76,93
bei 10 Einheiten €/Jahr 76,76
bei 11 Einheiten €/Jahr 76,62
bei 12 Einheiten €/Jahr 76,51
bei 13 Einheiten €/Jahr 76,41
bei 14 Einheiten €/Jahr 76,33
bei 15 Einheiten €/Jahr 76,26
bei 16 Einheiten €/Jahr 76,20
bei 17 Einheiten €/Jahr 76,14
bei 18 Einheiten €/Jahr 76,09
bei 19 Einheiten €/Jahr 76,05
bei 20 Einheiten €/Jahr 76,01
bei 21 Einheiten €/Jahr 75,97
bei 22 Einheiten €/Jahr 75,94
bei 22,5 Einheiten €/Jahr 75,93
bei 23 Einheiten €/Jahr 75,91
bei 24 Einheiten €/Jahr 75,89
bei 25 Einheiten €/Jahr 75,86
bei 26 und mehr Einheiten €/Jahr 75,51
Daneben wird die Verrechnungsgebühr festgesetzt, die sich nach der Zählergröße bemisst:
Verrechnungsgebühren
Zählergröße Qn Qmax m³/h netto €/Jahr
2,5 / Q3_004 5 46,27
6 / Q3_010 12 83,05
10 / Q3_016 20 125,08
15 / Q3_025 30 177,62
40 / Q3_063 80 440,32
60 / Q3_100 120 650,48
100 / Q3_160 160 860,64
150 /Q3_250 300 1.596,20
250 / Q3_400 500 2.647,00
Die Anschlussgebühr beträgt
für Bauwasserstandrohre 60,00 Euro
für Veranstaltungsstandrohre 184,00 Euro.
Die weitere Grundgebühr beträgt
für Bauwasserstandrohre 0,57 Euro/Tag
für Veranstaltungsstandrohre 0,68 Euro/Tag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal