Gewerbesteuer Festsetzung

    Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Bitte beachten Sie die Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter dem Reiter Downloads

    Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024

    Gewerbesteuer 490 %

    Grundsteuer A 240 %

    Grundsteuer B 620 %

    Hundesteuer EUR / Jahr und Hund

    160,00 EUR wenn nur ein Hund gehalten wird

    40,00 EUR bei einer Ermäßigung der Steuer

    288,00 EUR je Hund wenn zwei oder mehr Hunde gehalten werden

    1.000,00 EUR je Listenhund

    Vergnügungssteuer je Gerät

    in Spielhallen

    pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020

    pro Unterhaltungsgerät mtl. je 50,00 EUR


    in Gaststätten

    pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020
    pro Unterhaltungsgerät mtl. je 25,00 EUR

    Zweitwohnungssteuer

    pro Jahr 10 v.H. der Jahresnettokaltmiete

    Infrastrukturförderabgabe

    Die Infrastrukturförderabgabe tritt am 01.04.2020 in Kraft.

    Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

    Abfallbeseitigungsgebühr

    Hausmüll pro Person EUR / Jahr

    30,0 Liter-Restabfall 118,61 EUR

    22,5 Liter-Restabfall 100,61 EUR

    15,0 Liter-Restabfall 82,61 EUR

    30,0 Liter Zusatzbehältervolumen 118,61 EUR

    15,0 Liter + Eigenkompostierung 74,35 EUR

    Müllsäcke kosten im Einzelverkauf

    bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft(AWG) 1,85 EUR/Stück

    Abwasserbeseitigungsgebühren

    Regenwasser 1,88 EUR / qm

    Schmutzwasser 3,02 EUR / cbm

    Sammelgruben 4,53 EUR / cbm

    Kläranlagen 151,40 EUR / cbm

    Straßenreinigungsgebühren

    Reinigungsklasse Reinigungshäufigkeit EUR / Meter

    A 1 - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich 44,80 EUR/Meter

    A 1V - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich 38,08 EUR/Meter

    A 2 - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 13,44 EUR/Meter

    A 2V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 10,75 EUR/Meter

    A 3 - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich 8,96 EUR/Meter

    A 3V - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich 7,62 EUR/Meter

    A 4 - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 17,92 EUR/Meter

    A 4V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich 15,23 EUR/Meter

    B 1 - Fahrbahn 1 x wöchentlich 4,48 EUR/Meter

    B 1V - Fahrbahn 1 x wöchentlich 3,14 EUR/Meter

    B 2 - Fahrbahn 2 x monatlich 2,11 EUR/Meter

    B 2V - Fahrbahn 2 x monatlich 1,47 EUR/Meter

    D 1 - Gehweg 1 x wöchentlich 4,48 EUR/Meter

    D 2 - Gehweg 2 x monatlich 2,11 EUR/Meter

    D 3 - Gehweg 2 x wöchentlich 8,96 EUR/Meter

    Z 1 - Fahrbahn/Gehweg 10 x wöchentlich 89,60 EUR/Meter

    Z 1V - Fahrbahn/Gehweg 10 x wöchentlich 76,16 EUR/Meter



    Trinkwassergebühr


    Die mengenabhängige Verbrauchsgebühr beträgt für jeden abgenommenen m³ : 1,85 € netto


    Bereitstellungsgebühr
    je Wohneinheit bzw. Wohneinheitengleichwert

    bei 1 Einheit €/Jahr 90,26

    bei 2 Einheiten €/Jahr 82,86

    bei 3 Einheiten €/Jahr 80,26

    bei 4 Einheiten €/Jahr 79,01

    bei 5 Einheiten €/Jahr 78,26

    bei 6 Einheiten €/Jahr 77,76

    bei 7 Einheiten €/Jahr 77,40

    bei 8 Einheiten €/Jahr 77,14

    bei 9 Einheiten €/Jahr 76,93

    bei 10 Einheiten €/Jahr 76,76

    bei 11 Einheiten €/Jahr 76,62

    bei 12 Einheiten €/Jahr 76,51

    bei 13 Einheiten €/Jahr 76,41

    bei 14 Einheiten €/Jahr 76,33

    bei 15 Einheiten €/Jahr 76,26

    bei 16 Einheiten €/Jahr 76,20

    bei 17 Einheiten €/Jahr 76,14

    bei 18 Einheiten €/Jahr 76,09

    bei 19 Einheiten €/Jahr 76,05

    bei 20 Einheiten €/Jahr 76,01

    bei 21 Einheiten €/Jahr 75,97

    bei 22 Einheiten €/Jahr 75,94

    bei 22,5 Einheiten €/Jahr 75,93

    bei 23 Einheiten €/Jahr 75,91

    bei 24 Einheiten €/Jahr 75,89

    bei 25 Einheiten €/Jahr 75,86

    bei 26 und mehr Einheiten €/Jahr 75,51


    Daneben wird die Verrechnungsgebühr festgesetzt, die sich nach der Zählergröße bemisst:

    Verrechnungsgebühren

    Zählergröße Qn Qmax m³/h netto €/Jahr

    2,5 / Q3_004 5 46,27

    6 / Q3_010 12 83,05

    10 / Q3_016 20 125,08

    15 / Q3_025 30 177,62

    40 / Q3_063 80 440,32

    60 / Q3_100 120 650,48

    100 / Q3_160 160 860,64

    150 /Q3_250 300 1.596,20

    250 / Q3_400 500 2.647,00

    Die Anschlussgebühr beträgt

    für Bauwasserstandrohre 60,00 Euro

    für Veranstaltungsstandrohre 184,00 Euro.

    Die weitere Grundgebühr beträgt

    für Bauwasserstandrohre 0,57 Euro/Tag

    für Veranstaltungsstandrohre 0,68 Euro/Tag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt 403.2

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundbesitzabgaben 403.22

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern 403.23

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und örtliche Aufwandsteuern 403.21

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de