Fahrerlaubnis Entziehung

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hinweise für Lippe

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde sein oder eine strafrechtliche Maßregel der Besserung und Sicherung. Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Erweist sich ein Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so ist diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen.
    Die Gründe hierfür können vielfältig sein:

    • verkehrsrechtliche Verstöße (Mehrfachtäter-Punktesystem und Probezeit),

    • Betäubungsmittelkonsum,

    • Trunkenheitsdelikte,

    • Erkrankungen oder

    • sonstige Straftaten.

    Ein Fahrverbot beinhaltet nur ein ein- bis dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen.
    Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist grundsätzlich ein dauerhafter Zustand.

    Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Bitte informieren Sie sich frühzeitig über das Neuerteilungsverfahren.

    Möglicherweise können Sie bereits während einer Sperrfrist Schritte zur Neuerteilung ergreifen.

     

    Sie haben Beratungsbedarf ? Sprechen Sie uns an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Beratungs- beziehungsweise Anhörungsgespräch
    Falls Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, können Sie gerne ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

    Vor der Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhält jeder Betroffene die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern. 

    Abgabe des Führerscheins
    Nach Erhalt einer Entziehungsverfügung haben Sie nach Erhalt des Bescheides 3 Tage Zeit, Ihren Führerschein abzugeben.

    Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich (gebührenpflichtig).

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bei einer Entziehung ist der Führerschein innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Bescheids abzugeben.

    ***

    Sofern eine gesetzliche Sperre verhängt wurde, ist eine Neuerteilung erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Entziehung der Fahrerlaubnis: EUR 156,50

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de