Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Wer seinen Hund außerhalb seines Wohnbereiches innerhalb der bebauten Ortschaft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ausführt, muss ihn an der Leine führen.
Außer den sogenannten gefährlichen Hunden wie z.B. American Staffordshire Terrier oder Hunden bestimmter Rassen, wie z.B. Rottweiler, dürfen alle anderen Hunderassen im Außenbereich frei laufen.
Die Hunde sollten allerdings derart beaufsichtigt werden, dass von ihnen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Im Entwurf der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung soll daher vorgesehen werden, dass die Hunde dann frühzeitig anzuleinen sind, wenn sich Menschen oder Fahrzeuge nähern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
- Erhalt einer amtlichen Befreiung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warstein
Verfahrensablauf
- Formular ausfüllen
- Entsprechende Nachweise hochladen
- Prüfung des Antrages
- Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
- Erstellung des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022