Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Das seit dem 01.01.2003 gültige Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Landeshundeverordnung und enthält alle Regelungen über die Haltung von Hunden. Aus diesen Vorschriften des Landehundegesetzes ergeben sich praktisch vier "Gruppen" von Hunden mit verschiedenen Haltungsvoraussetzungen:

    Kleine Hunde (unter 40 cm / 20 kg)

    Nur Leinenzwang in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen und bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit entsprechenden Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

    Große Hunde (über 40 cm / 20 kg)

    Leinenzwang wie unter Punkt 1 und zusätzlich auch noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Im "Außenbereich" besteht kein Leinenzwang. Eine Haltungsanzeige (d.h. eine konkrete Hundebeschreibung) mit Nachweisen ist erforderlich, und zwar:

    • Sachkundenachweis ( = Bescheinigung des Tierarztes)
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Microchip 

    Gemäß Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) beträgt die Gebühr für die Anzeige eines großen Hundes im Sinne des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) 25 EUR.

    Hunde bestimmter Rassen
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino-Espanol
    • Mastino-Napoletano
    • Fila-Brasiliero
    • Dogo-Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa-Inu

    Für die Haltung dieser Hunde ist sowohl die Anzeige des Halters/Halterin als auch die Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Leinenzwang und Maulkorbpflicht besteht zunächst überall. Eine Befreiung ist nach Ablegung einer Verhaltensprüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen im Rahmen wie zu Punkt 2 "Große Hunde" möglich. Der Sachkundenachweis ist im Zuge einer Prüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen zu machen. Eine tierärztliche Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis zwingend erforderlich. Eine Microchip-Kennzeichnung und ein Versicherungsnachweis sind ebenfalls notwendig. Für sonstige Aufsichtspersonen ist ebenfalls der Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit erforderlich.

    Die artgerechte und sichere Unterbringung des Tieres wird überprüft.

    Gefährliche Hunde
    • Pittbull-Terrier
    • American-Staffordshire-Terrier
    • Staffordshire-Bullterrier
    • Bullterrier
    • Mischlinge, wenn obige Rassen enthalten sind
    • oder im Einzelfall festgestellte sonstige Hunde


    Haltungsvoraussetzungen grundsätzlich wie zu Punkt 3 "Hunde bestimmter Rassen" mit folgenden Ergänzungen:

    • Verhaltensprüfung und Sachkundenachweis nur beim Veterinäramt möglich
    • ein besonderes Interesse an der Haltung ist darzulegen oder es muss ein  öffentliches Interesse an der Haltung bestehen
    • es besteht ein Zuchtverbot mit diesen Hunden
    Alle Hunde
    • sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bitte füllen Sie hierzu das Formular zur Hundesteueranmeldung aus, welches in der Leistung Hundesteuer zu finden ist.
    • sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht
    • Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie öffentlichen Gebäuden
    • zur Abmeldung eines Hundes füllen Sie bitte hierzu das Formular der Hundeabmeldung aus, welches in der Leistung Hundesteuer zu finden ist.
    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de