Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Am 01.01.2003 ist das neue "Landeshundegesetz" in Kraft getreten.
    Nach diesem Gesetz werden die anzeigepflichtigen bzw. erlaubnispflichtigen Hunde in drei verschiedene Kategorien unterteilt:

    große Hunde:
    Alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen sind nun beim Ordnungsamt anzuzeigen.
    Hinweis: Die Vorlage einer Sachkundebescheinigung eines/einer befugten Tierarztes/Tierärztin ist bei der Anzeige eines großen Hundes in jedem Fall zwingend erforderlich.

    Informationen zur Erteilung der Sachkundebescheinigung erhalten Sie hier: Tierärztekammer Nordrhein/Sachkundebescheinigung

    Eine Liste der zur Abnahme des Sachkundenachweises gemäß § 11 LHundG autorisierten Tierärzte/Tierärztinnen, nach Postleitzahlen sortiert, finden Sie hier: Liste authorisierter Tierärzte

    gefährliche Hunde: Halter und Halterinnen von so genannten gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) und deren Kreuzungen müssen, soweit noch nicht geschehen, eine Erlaubnis zum Halten des Hundes beim Ordnungsamt beantragen.

    Hunde bestimmter Rassen: Auch die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Dogo Canario, Rottweiler und Tosa) und deren Kreuzungen erfordert eine Erlaubnis.
    Für das Halten von Hunden ist Hundesteuer zu entrichten (siehe Dienstleistung "Hundesteuer").

    Bitte nutzen Sie den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

     

    Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-110

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-110

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-110

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Merkblättern.

    große Hunde: Sachkundenachweises gemäß § 11 LHundG  zwingend erforderlich

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    • Für die Anzeige eines großen Hundes wird nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 242) in der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 25 EUR erhoben.
    • Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen wird die Gebühr nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 262)  in der derzeit gültigen Fassung je nach Einzelfall zwischen 30 EUR und 90 EUR erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de