Personalausweis Beantragung
Hinweise für Ahaus
Ab 16 Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausweispflicht.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
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Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie haben einen gültigen Reisepass.
Der Personalausweis enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Unter 16 Jahre: Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.
Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Personalausweises müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Biometrische Passfotos können auch unmittelbar vor der Antragstellung direkt im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal erfasst werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich 5,00 €.
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
falls kein Ausweisdokument vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Voraussetzungen
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Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
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Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Nachdem Sie einen PIN-Brief erhalten haben, liegt der beantragte Personalausweis beim Bürgerbüro der Stadt Ahaus zur Abholung bereit.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Ahaus abholen können.
Kosten
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EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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