Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Münster

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927722

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927808

    E-Mail: buergerbuero-hiltrup@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514921629

    E-Mail: buergerbuero-ost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gremmendorf - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albersloher Weg 550

    48167 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927740

    E-Mail: buergerbuero-suedost@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coerde - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamannplatz 39

    48157 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927811

    E-Mail: buergerbuero-west@stdt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514921647

    Fax: +492514927694

    E-Mail: Buergerbuero-Gievenbeck@Stadt-Muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492514923333

    Fax: +492514927520

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Formulare

    Hinweise für Münster

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de