Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Verschmelzung / Vereinigung von Grundstücken

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

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    Inhalt/Details:

    • Ein Flurstück ist die "Einheit" des Liegenschaftskatasters. Es beschreibt einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer Nummer geführt wird (Flurstücksnummer).
    • Das Grundbuch weist nach, wer Eigentümer dieser Flurstücke ist. Alle Flurstücke, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer des dortigen Bestandsverzeichnisses geführt werden, bilden ein Grundstück. Dieses "Grundbuch-Grundstück" kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
    • Möchte man mehrere örtlich zusammenhängende Flurstücke zu einem einzigen zusammenfassen, geschieht dies durch eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster. Liegen die Flurstücke auf mehreren Grundbuch-Grundstücken, muss zusätzlich im Grundbuch eine Vereinigung erfolgen.
    • Solche Vereinigungen im Grundbuch können nur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke gleich belastet sind. Anträge auf Vereinigung nimmt auch das Katasteramt entgegen.

    Anwendung:

    • Verschmelzungen und Vereinigungen sind z.B. sinnvoll, wenn Grundstücke geteilt und veräußert worden sind. Wenn dadurch mehrere kleinere Flurstücke entstehen, die aber alle dem gleichen Eigentümer gehören, ist es übersichtlicher, alle Teile unter einer Flurstücksnummer zu führen. In der Liegenschaftskarte werden dann die überflüssigen Flurstücksgrenzen gelöscht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaftskataster 102.21

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Für die Aufnahme von Vereinigungsanträgen ist zur Identifizierung des Eigentümers ein Personalausweis mitzubringen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Die Verschmelzung von Flurstücken im Liegenschaftskataster ist kostenfrei.
    • Die Vereinigung von Grundstücken ist kostenfrei, wenn die Grundstücke eine räumliche und wirtschaftliche Einheit bilden.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de