Bildung und Teilhabe
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Kinder und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden auf Antrag Kinder und junge Erwachsene gefördert und unterstützt.
Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, ist der Märkische Kreis für Sie zuständig. Entsprechende Formulare finden Sie auf den Seiten des Märkischen Kreises. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen. Sie können daher Ihre Anträge gern bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kierspe abgeben, wir leiten Sie dann an den Märkischen Kreis weiter. Sie können Ihren Antrag auch bequem online stellen.
Sind Sie Empfänger von Asylleistungen, ist die Stadt Kierspe für Sie zuständig. Einen entsprechenden Antrag auf eine Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zu Leistungen und wer die Leistungen erhalten kann, finden Sie hier:
Zusätzliche Informationen, Antragsformulare und den Online-Antrag zur Bildung und Teilhabe finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015