Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildung und Teilhabe

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Kinder und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden auf Antrag Kinder und junge Erwachsene gefördert und unterstützt.

    Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, ist der Märkische Kreis für Sie zuständig. Entsprechende Formulare finden Sie auf den Seiten des Märkischen Kreises. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen. Sie können daher Ihre Anträge gern bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kierspe abgeben, wir leiten Sie dann an den Märkischen Kreis weiter. Sie können Ihren Antrag auch bequem online stellen.

    Sind Sie Empfänger von Asylleistungen, ist die Stadt Kierspe für Sie zuständig. Einen entsprechenden Antrag auf eine Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu Leistungen und wer die Leistungen erhalten kann, finden Sie hier:

    Zusätzliche Informationen, Antragsformulare und den Online-Antrag zur Bildung und Teilhabe finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de