Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

    Hinweise für Lichtenau

    Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

    Informationen zum Leistungsumfang und zur Anspruchsberechtigung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
    Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Jobcenter sowie der Fachbereich 4 als Ansprechpartner zur Verfügung. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de