Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Hinweise für Lichtenau
Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Seit dem 01.01.2011 fördert und unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Informationen zum Leistungsumfang und zur Anspruchsberechtigung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Jobcenter sowie der Fachbereich 4 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)
Stichwörter
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