Bildungspaket
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
- die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter (Stadt Schieder Schwalenberg nur für Bürgerinnen und Bürger)
- die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter (Stadt Schieder-Schwalenberg nur für Leistungsempfänger/*innen aus Schieder-Schwalenberg)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Jobcenter Lippe -Servicebüro Blomberg-
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05231 4599-0
Fax: 05231 4599-542
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Zusatzfragebogen der Schule (bei Antrag auf Nachhilfeunterricht)
- Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015