Bildungspaket
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen.
Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
- Ausstattung mit Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Sprachförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bis zum 18.Lebensjahr)
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Ausrüstungsgegenstände (z. B. Tischtennisschläger beim Mitgliedschaft im Verein)
Die Bildungskarte ersetzt seit dem 01.08.2022 die Antragsstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für folgende Leistungsarten :
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lebensjahr)
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Lern- und Sprachförderung (nach vorherigem Antrag)
Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem und ersetzt die meisten papiergebundenen Anträge für Bildung und Teilhabe sowie die Rechnungen.
Weitere Informationen über die Bildungskarte erhalten Sie hier: Die Bildungskarte - Informationen für Familien | Bielefeld
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Bildung und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-2148
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe
- welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach den empfangenen Sozialleistungen
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Antragstellung ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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