Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen. 

    Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

    • Ausstattung mit Schulbedarf
    • Schülerbeförderungskosten
    • Lernförderung (Nachhilfe)
    • Sprachförderung
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bis zum 18.Lebensjahr)
    • Klassenfahrten und Ausflüge 
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Ausrüstungsgegenstände (z. B. Tischtennisschläger beim Mitgliedschaft im Verein)


    Die Bildungskarte ersetzt seit dem 01.08.2022 die Antragsstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für folgende Leistungsarten :

    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lebensjahr)  
    • Klassenfahrten und Ausflüge  
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Lern- und Sprachförderung (nach vorherigem Antrag)

    Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem und ersetzt die meisten papiergebundenen Anträge für Bildung und Teilhabe sowie die Rechnungen.

    Weitere Informationen über die Bildungskarte erhalten Sie hier: Die Bildungskarte - Informationen für Familien | Bielefeld

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Herforder Straße 71

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2148

    E-Mail: but@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • gemeldet und wohnhaft in Bielefeld
    • Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:
      • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld)
      • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung)
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
      • Wohngeld
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ("Kindergeldzuschlag")
    • Leistungen werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
    • Teilhabeleistungen können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Antragstellung und Beratung persönlich zu den Öffnungszeiten der Jugendberufsagentur
    • Die Antragsunterlagen werden auch zugeschickt.
    • Die ausgefüllten Antragsunterlagen können Sie in den Hausbriefkasten der Jugendberufsagentur einwerfen oder
    • einscannen und per E-Mail an but@bielefeld.de schicken

    Fristen

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    Der Bewilligungszeitraum hängt von der Dauer der Bewilligung der Sozialleistungen ab.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Für Geringverdienende, deren Einkommen nur knapp über dem Sozialleistungsniveau liegt, wurde vom Land NRW der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" aufgelegt.

    Als Leistung bekommt dieser Personenkreis nur den Zuschuss zum Mittagessen (Kindertagesstätte oder Schule) und mehrtägige Klassenfahrten. Von den anderen Leistungen des Bildungspaketes ist dieser Personenkreis ausgeschlossen.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de