Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen. 

    Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

    • Ausstattung mit Schulbedarf
    • Schülerbeförderungskosten
    • Lernförderung (Nachhilfe)
    • Sprachförderung
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bis zum 18.Lebensjahr)
    • Klassenfahrten und Ausflüge 
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Ausrüstungsgegenstände (z. B. Tischtennisschläger beim Mitgliedschaft im Verein)


    Die Bildungskarte ersetzt seit dem 01.08.2022 die Antragsstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für folgende Leistungsarten :

    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lebensjahr)  
    • Klassenfahrten und Ausflüge  
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Lern- und Sprachförderung (nach vorherigem Antrag)

    Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem und ersetzt die meisten papiergebundenen Anträge für Bildung und Teilhabe sowie die Rechnungen.

    Weitere Informationen über die Bildungskarte erhalten Sie hier:  Die Bildungskarte - Informationen für Familien | Bielefeld

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fb85238cbb9f01361148054b72fb69e3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Herforder Straße 71

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2148

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Antragstellung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de