Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Kinder, Jugendliche und Eltern

    Hinweise für Borken

    Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören die Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.

    Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to

    • basic security benefits for jobseekers or
    • social assistance
    • benefits under the Asylum Seekers Benefits Act

    or whose families

    • child supplement or
    • housing benefit

    receive housing benefit.


    Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?
    • Mittagessen (kein Frühstück)

    • Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)

    • Zuschuss zu Freizeitaktivitäten

    Wo erhalte ich die Karte?

    Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.

    Wie „bezahle“ ich mit der Karte?

    Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.

    Wie nutze ich die Karte im Internet?

    Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de