Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Kinder, Jugendliche und Eltern

    Hinweise für Borken

    Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören ein Zuschuss zum Mittagessen (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.

    Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?
    • Mittagessen (kein Frühstück)

    • Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)

    • Zuschuss zu Freizeitaktivitäten

    Wo erhalte ich die Karte?

    Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.

    Wie „bezahle“ ich mit der Karte?

    Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.

    Wie nutze ich die Karte im Internet?

    Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de