Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hinweise für Borken
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung
Beschreibung
Hinweise für Borken
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören ein Zuschuss zum Mittagessen (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.
Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?
Mittagessen (kein Frühstück)
Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)
Zuschuss zu Freizeitaktivitäten
Wo erhalte ich die Karte?
Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.
Wie „bezahle“ ich mit der Karte?
Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.
Wie nutze ich die Karte im Internet?
Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015