Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hinweise für Borken
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung
Beschreibung
Hinweise für Borken
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören die Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.
Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formulare
Voraussetzungen
Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to
- basic security benefits for jobseekers or
- social assistance
- benefits under the Asylum Seekers Benefits Act
or whose families
- child supplement or
- housing benefit
receive housing benefit.
Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?
Mittagessen (kein Frühstück)
Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)
Zuschuss zu Freizeitaktivitäten
Wo erhalte ich die Karte?
Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.
Wie „bezahle“ ich mit der Karte?
Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.
Wie nutze ich die Karte im Internet?
Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)