Bildungspaket
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
in Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.
Für Personen, die Wohngeld und Kinderzuschlag empfangen, wird die Leistung auf Antrag erbracht. Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Als Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII empfangen, werden Ihnen die o. g. Beträge automatisch vom jobcenter rhein-sieg oder vom Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Sankt Augustin überwiesen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Bei Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag fügen Sie dem Antrag bitte einen aktuellen Bescheid über den Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag bei.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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