Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.

    Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag

    erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.

    Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?

    • Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
    • Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspaketes
    • Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung (abzüglich Eigenanteil)
    • Gewährung von Lernförderung
    • Zuschuss zur Mittagsverpflegung
    • Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe

    Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
    Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (1 Hauptantrag und 1 Zusatzantrag je Leistung) zu stellen. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Rhein-Sieg.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f60ea504946f48d372333027af5bb212

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Senioren und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de