Bildungspaket
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
- Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspaketes
- Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung (abzüglich Eigenanteil)
- Gewährung von Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe
Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (1 Hauptantrag und 1 Zusatzantrag je Leistung) zu stellen. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Rhein-Sieg.
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Ansprechpartner
Amt für Senioren und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02243 89-0
Fax: 02243 89-179
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Hinweise für Eitorf