Educational package
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
- Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspaketes
- Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung (abzüglich Eigenanteil)
- Gewährung von Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe
Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (1 Hauptantrag und 1 Zusatzantrag je Leistung) zu stellen. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Rhein-Sieg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to
- basic security benefits for jobseekers or
- social assistance
- benefits under the Asylum Seekers Benefits Act
or whose families
- child supplement or
- housing benefit
receive housing benefit.
Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Fristen
Hinweise für Eitorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
Kosten
Hinweise für Eitorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Sachbearbeiter
Buchstabenkreis
Pfister
E,F,H,O,W
Herdtle
J,K
Wolter
S,T,U,V, X,Y,
Tok
A,B;I,M
Deriks
C,G,L,N,Z,
Schmitz
D,P,Q,R,
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)
Stichwörter
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