Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Educational package

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.

    Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag

    erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.

    Welche Leistungen gibt es im Einzelnen?

    • Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
    • Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspaketes
    • Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung (abzüglich Eigenanteil)
    • Gewährung von Lernförderung
    • Zuschuss zur Mittagsverpflegung
    • Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe

    Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
    Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (1 Hauptantrag und 1 Zusatzantrag je Leistung) zu stellen. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter Rhein-Sieg.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Senioren und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to

    • basic security benefits for jobseekers or
    • social assistance
    • benefits under the Asylum Seekers Benefits Act

    or whose families

    • child supplement or
    • housing benefit

    receive housing benefit.


    Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Sachbearbeiter

    Buchstabenkreis

     

     

    Pfister

    E,F,H,O,W

    Herdtle

    J,K

    Wolter

    S,T,U,V, X,Y,

    Tok

    A,B;I,M

    Deriks

    C,G,L,N,Z,

    Schmitz

    D,P,Q,R,

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de