Educational package
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (insbesondere Bürgergeld oder Sozialgeld), Leistungen nach AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich unmittelbar an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bzw. an den Schulsozialarbeiter.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Jüchen
Voraussetzungen
Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to
- basic security benefits for jobseekers or
- social assistance
- benefits under the Asylum Seekers Benefits Act
or whose families
- child supplement or
- housing benefit
receive housing benefit.
Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)
Stichwörter
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