Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Träger von Integrationsfachdiensten und -projekten
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können auf Antrag aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Arbeitgeber/innen und Schwerbehinderte erbracht werden. Zuschüsse: an Arbeitgeber zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen an Schwerbehinderte für technische Arbeitshilfen Hilfen: zum Erreichen des Arbeitsplatzes (nur für Beamte/Beamtinnen und Selbständige) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen Weitere Informationen dazu finden Sie in den Informationsreihen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle (Warendorfer Str. 21-23, 48145 Münster, Tel. 0251/59101, Schreibtel. für Gehörlose: 0251/5914799). www.lwl.org
Online-Dienste
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Ansprechpartner
50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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formeller, schriftlicher Antrag Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes Kostenvoranschläge
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 102 Abs.3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) §§ 19 ff. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen