Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld

    Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aldenhoven

    Wohngeld kann

    • als Mietzuschuss beantragt werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
    • als Lastenzuschus beantragt werden, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

    Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozailhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    • der Höhe des Familieneinkommens,
    • der Höhe der zuschußfähigen Miete bzw. Belastung.

    Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens zum 1. des Monats gezahlt wird, in dem es beantragt wird.

    Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder dem Antrag beantwortet Ihnen der/die aufgeführte zuständige Ansprechpartner/in. Wohngeldanträge werden in der Regel zusammen mit dem/der Antragsteller/in in der hiesigen Wohngeldstelle in Papierform ausgefüllt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit vorab einen Online-Wohngeldrechner zu benutzen, der auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnet. Direkt im Anschluss an die Berechnung können Sie Ihren Antrag online übermitteln. Benutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Aldenhoven

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586117

    E-Mail: wohngeld@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Hinweise für Aldenhoven

    Online-Dienste:

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aldenhoven

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aldenhoven

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de