Wohngeld Änderung ErhöhungsantragOnline erledigen

    Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

    Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:

    Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:

    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer

    0241 432-56450 zu erreichen

    E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de

     

    Wohngeld (Mietzuschuss)

    Seit dem 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

    Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

     

    Antragstellung

    Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

    Den entsprechenden Link finden Sie hier:

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter "Downloads".

    Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c7a89537d712aa39ace53da30196bfb7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8140

    Fax: 0241 432-8199

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Wohngeld 56/430 (FB Wohnen, Soziales und Integration)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-56470

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    - Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss

    - Weitergehende Informationen zum Wohngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de