Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Öffnungszeiten und Kontaktdaten:
Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:
Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer
0241 432-56450 zu erreichen
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
Wohngeld (Mietzuschuss)
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Antragstellung
Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter "Downloads".
Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8140
Fax: 0241 432-8199
Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-56470
Team Wohngeld 56/430 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-56470
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss
- Weitergehende Informationen zum Wohngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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