Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger
Unterstützung zur Finanzierung von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Sozialhilfeträger beantragen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII - Kapitel 3)Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII - Kapitel 4)Hilfen zur Gesundheit (SGB XII - Kapitel 5)Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII - Kapitel 8)Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII - Kapitel 9)Für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der Kreis Unna zuständigDie Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger ist seit dem 01.01.2005 in § 74 SGB XII geregelt:"Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen".Es handelt sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art, der auch noch nach der Bestattung und der Bezahlung der Kosten geltend gemacht werden kann.Weiteres Wissenswertes zu diesem Thema kann dem Informationsblatt (Download) entnommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausweis/ PassAuflistung der benötigten Unterlagen wird bei Vorsprache ausgehändigt
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.10.2024