Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger

    Unterstützung zur Finanzierung von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Sozialhilfeträger beantragen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach § 32 SGB XII.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Anspruch auf Hilfen nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Hilfe zum Leben) haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und keinen anderen Anspruch auf Hilfen haben.  Da es sich bei der Hilfe zum Leben um eine allgemeine Auffangnorm handelt, sind alle anderen Ansprüche vorrangig auszuschöpfen. Mithin ist bei einer grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit zunächst ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen.

    Typischerweise können Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen oder bei denen eine befristete Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt wurde, einen Anspruch hier haben. Zu beachten ist, dass wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sie beim Jobcenter trotz Feststellung einer befristeten Erwerbsunfähigkeit anspruchsberechtigt bleiben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sollten Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten oder sollte bei Ihnen eine befristete Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt worden sein und Sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person zusammen, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.

    Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Hilfe zum Leben haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    IV.2.2 Wirtschaftliche soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Personalausweis

    Einkommensnachweise:

    • Rentenbescheide aus denen die Befristung der Rente hervorgeht und die aktuelle Rentenhöhe (In- und Ausland)
    • Gehaltsabrechnungen
    • Kindergeldbescheide
    • Krankengeldbescheide

    Vermögensnachweise:

    • Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos - KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
    • Kfz-Brief
    • Wertpapiere
    • Sparbücher/Sparkonten
    • Kaufvertrag bei Eigentum

    Nachweise der Kosten der Unterkunft:

    • Vermieterbescheinigung
    • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
    • Mietänderungsschreiben
    • Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
    • Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune

     

    • Unterhaltsnachweise
    • Scheidungsurteil
    • Unterhaltstitel
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
    • Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Dt. Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
    • Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus
    • fehlende eigene Mitteln (kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen)
    • Nachweis über die nicht dauerhafte Erwerbsminderung
    • Ausschöpfung aller anderen vorrangigen Ansprüche

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung können beim Sozialamt beantragt werden. Sie müssen aber auch ohne Antrag gewährt werden, wenn der Träger der Sozialhilfe (z.B. Landkreis oder kreisfreie Stadt) oder die von ihm beauftragten Stellen erfahren, dass ein Mensch hilfebedürftig bzw. in einer Notlage ist und die Voraussetzungen zur Hilfegewährung vorliegen.

    Einen Bedarf auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Sie online über die Sozialplattform oder auf schriftlichem Wege bekanntgeben.

    • Die Entscheidung ist von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig, hierfür ist ggf. zusätzlich ein entsprechendes Formular einzureichen.
       
    • Reichen Sie zusammen mit dem Formular alle erforderlichen Unterlagen ein.
       
    • Das Sozialamt wird über Ihren Bedarf entscheiden.
       
    • Das Sozialamt muss über Ihre Bedarfsmeldung entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
       
    • Wurde Ihr Bedarf festgestellt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er nicht festgestellt, einen Ablehnungsbescheid.
       
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Gründe der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit enthalten, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
       
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto. Sie können für die Überweisung auch das Konto eines Dritten angeben.
       

    Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich dem Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus

    keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Sie beträgt höchstens ein halbes Jahr, ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bezeichnung: Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Bezeichnung: Informationen zu den Regelbedarfsstufen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de