Architektenliste Löschung

    Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beenden

    Austritt aus der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.

    Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.

    Ansprechpartner

    Für Altenberge wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
    • Tod des Mitglieds oder
    • Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
    • Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
    • Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de